REKLAMATIONSORDNUNG

des Verkäufers – Gesellschaft ProfiDENT s.r.o. mit Sitz Námestie slobody 13, 811 06 Bratislava, ID-Nr.: 17 327 733, St. Nr.: 2020332501, UID-Nr.: SK20203325015, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Abteilung Sro, Einlage Nr. 1299/B (im Folgenden „Reklamationsordnung“ genannt).

  1. REKLAMATIONSORDNUNG – ALLGEMEINE UND GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

1.1. Bei der Reklamationsordnung bestehen Unterschiede für Käufer – Verbraucher und Käufer – Unternehmer. Die nachstehenden Bestimmungen der Reklamationsordnung finden auf Käufer Anwendung, die Verbraucher sind. Beziehungen zu Käufern, die Unternehmer sind, regeln die Bestimmungen des § 436 ff. des Gesetzes Nr. 513/1991 GBl. Handelsgesetzbuch.

1.2. Ein Verbraucher ist im Sinne des § 52 des Gesetzes Nr. 40/1964 GBl.  Bürgerliches Gesetzbuch eine natürliche Person, die beim Abschluss und der Erfüllung eines Verbrauchervertrages nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder sonstigen geschäftlichen Tätigkeit handelt, und im Sinne des § 2 des Gesetzes Nr. 250/2007 GBl. über den Verbraucherschutz auch eine natürliche Person, die beim Abschluss und der Erfüllung eines Verbrauchervertrages nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellung der Produkte auf der Website des Verkäufers in der Realität in Bezug auf Farbe, Glanz und andere sichtbare Merkmale des Produkts variieren kann. Dieser Unterschied kann dadurch entstehen, dass das Produkt auf einem Foto aufgenommen und dann auf einem Computermonitor angezeigt wird, wobei das Produkt auf dem Foto und dem Monitor leicht verzerrt dargestellt werden kann. Der Verkäufer haftet nicht für diesen Unterschied zwischen der Produktdarstellung und dem Produkt selbst und diese Tatsache ist kein Grund für eine Produktreklamation. Ein Käufer – Verbraucher kann jedoch aus diesem Grund jederzeit von seinem Widerrufsrecht gemäß den AGB Gebrauch machen.

  1. REKLAMATIONSORDNUNG FÜR KÄUFER – VERBRAUCHER

2.1. Der Verkäufer haftet für Mängel der verkauften Sache bei ihrer Übernahme durch den Käufer. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch Gebrauch oder Abnutzung der Sache entstehen.

2.2. Sofern es sich nicht um verderbliche oder gebrauchte Waren handelt, haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Erhalt der Ware innerhalb der Garantiezeit auftreten (Gewährleistung). Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.

2.3. Der Verkäufer legt der Ware einen Kaufbeleg bei, der gleichzeitig als Garantieschein dient.

2.4. Kann der Mangel der Ware behoben werden, hat der Käufer das Recht, dass dieser kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgemäß behoben wird. Der Verkäufer ist zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels verpflichtet. Der Käufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels den Umtausch der Ware oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, den Umtausch dieses Teils verlangen, es sei denn, dass dem Verkäufer dadurch ein im Verhältnis zum Preis der Ware oder zur Schwere des Mangels unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht.

2.5. Der Verkäufer kann statt der Mangelbeseitigung die mangelhafte Ware immer durch eine einwandfreie ersetzen, sofern dies für den Käufer keine schwerwiegenden Unannehmlichkeiten mit sich bringt.

2.6. Liegt ein Mangel an der Ware vor, der nicht behoben werden kann und der verhindert, dass die Ware ordnungsgemäß als mangelfreie Sache genutzt werden kann, hat der Käufer das Recht auf Umtausch der Ware oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Mängel zwar beseitigt werden können, der Käufer die Ware jedoch wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Bei anderen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Warenpreis.

2.7. Wenn Ware, die zu einem geminderten Preis verkauft wurde, oder gebrauchte Ware einen Mangel aufweist, für den der Verkäufer haftet, hat der Käufer anstelle des Rechts auf Umtausch der Ware das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.

2.8. Mängelansprüche sind bei dem Verkäufer geltend zu machen, bei dem die Ware gekauft wurde. Die Reklamation und die Ware müssen (auch auf dem Postweg) an den Sitz des Unternehmens zugestellt werden: ProfiDENT s.r.o., mit Sitz Námestie slobody 13, 811 06 Bratislava.

2.9. Der Verkäufer hat den Käufer über seine Rechte gemäß § 622 und § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches belehrt, indem er diese Reklamationsbedingungen auf der Website des E-Shops des Verkäufers (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) veröffentlicht hat, und der Käufer hatte die Möglichkeit, sie vor dem Absenden der Bestellung zu lesen.

2.10. Hat der Käufer die Ware auf andere Weise als durch eine Bestellung über den E-Shop des Verkäufers bestellt, wird der Verkäufer dem Käufer zusammen mit der gelieferten Ware folgenden Dokumente übermitteln: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Reklamationsordnung, Reklamationsformular, Widerrufsformular und Informationen über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten.

2.11. Der Verkäufer haftet für Mängel an der Ware nach den geltenden Vorschriften der Slowakischen Republik und der Käufer ist verpflichtet eine Reklamation beim Verkäufer geltend zu machen.

2.12. Auf die Bearbeitung von Reklamationen findet diese Reklamationsordnung des Verkäufers Anwendung. Dem Käufer wurde die Reklamationsordnung ordnungsgemäß zur Kenntnis gebracht und er wurde über die Bedingungen und die Art und Weise der Reklamation der Ware informiert, einschließlich der Information, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann, und zwar vor dem Abschluss des Kaufvertrags, indem diese Reklamationsordnung auf der entsprechenden Unterseite des E-Shops des Verkäufers veröffentlicht wurde, und der Käufer die Möglichkeit hatte, diese vor der Aufgabe seiner Bestellung zu lesen.

2.13. Die Reklamationsordnung gilt für Waren, die der Käufer beim Verkäufer im elektronischen Handel über den E-Shop auf der Website des Verkäufers gekauft hat. Die Reklamationsordnung gilt auch für alle anderen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers genannten Formen des Kaufs.

2.14. Der Käufer hat das Recht, den Verkäufer für Mängel der Ware haftbar zu machen, und zwar nur für solche Waren, die mangelhaft sind, für die der Hersteller, der Lieferant oder der Verkäufer haften, die unter die Garantie fallen und beim Verkäufer gekauft wurden.

2.15. Ist die Ware mangelhaft, hat der Käufer das Recht, gemäß § 18 Abs. 2 des Verbraucherschutzgesetzes eine Reklamation beim Verkäufer geltend zu machen, indem er die Ware an den Sitz des Verkäufers zustellt und dem Verkäufer die Willenserklärung des Käufers zur Ausübung seines Rechts gemäß der Ziffern 2.4. bis 2.6. dieser Reklamationsordnung (im Folgenden „Mängelrüge“ genannt) übermittelt z.B. in Form eines ausgefüllten Reklamationsformulars, das sich auf der Unterseite des E-Shops des Verkäufers befindet („Reklamationsformular“). Der Verkäufer empfiehlt, die Ware bei einem Versand zur Reklamation zu versichern Der Verkäufer akzeptiert keine Sendungen per Nachnahme. Der Käufer ist verpflichtet, in der Mängelrüge alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere Art und Umfang des Mangels der Ware genau zu bezeichnen; der Käufer hat auch anzugeben, welche seiner Rechte nach den §§ 622, 633 Bürgerliches Gesetzbuch er geltend macht.

2.16. Das Reklamationsverfahren für Waren, die an den Verkäufer geliefert werden können, beginnt an dem Tag, an dem die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: a) Zustellung der Mängelrüge an den Verkäufer (oder Zustellung des Reklamationsformulars, falls vom Käufer verwendet), b) Zustellung der reklamierten Ware vom Käufer an den Verkäufer.

2.17. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine Reklamationsbestätigung in Form einer E-Mail oder in schriftlicher Form aus, in der er verpflichtet ist die beanstandeten Mängel der Ware genau anzugeben und den Verbraucher nochmals über seine Rechte gemäß der Ziffern 2.4 bis 2.6 dieser Reklamationsordnung zu belehren (§§ 622 und 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Erfolgt die Reklamation mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Reklamationsbestätigung unverzüglich zuzustellen; ist die unverzügliche Zustellung der Bestätigung nicht möglich, so ist sie ohne unnötigen Verzug, spätestens jedoch zusammen mit dem Dokument über die Reklamationsbearbeitung zuzustellen. Die Reklamationsbestätigung muss nicht zugestellt werden, wenn der Käufer die Reklamation auf andere Weise nachweisen kann.

2.18. Der Käufer ist berechtigt zu entscheiden, welche seiner Rechte laut § 622 und § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches er geltend macht und ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über seine Entscheidung zu informieren. Aufgrund der Entscheidung des Käufers, welche seiner Rechte gemäß § 622 und § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches er geltend macht, ist der Verkäufer oder die von ihm benannte Person verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation gemäß § 2 Buchstabe m) des Verbraucherschutzgesetzes unverzüglich, in komplizierteren Fällen innerhalb von 3 Tagen ab dem Beginn des Reklamationsverfahrens, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Warenzustandes erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Beginn des Reklamationsverfahrens zu bestimmen. Nachdem festgelegt wurde, wie die Reklamation bearbeitet wird, bearbeitet der Verkäufer oder die von ihm benannte Person die Reklamation unverzüglich, in begründeten Fällen kann eine Reklamation auch später bearbeitet werden. Die Bearbeitung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab ihrer Geltendmachung dauern. Nach vergeblichem Ablauf der Frist für die Reklamationsbearbeitung hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das Produkt gegen ein neues Produkt umzutauschen.

2.19. Wenn der Käufer die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags reklamiert hat, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung (im Folgenden „fachliche Begutachtung der Ware“ genannt) ablehnen. Ungeachtet des Ergebnisses der fachlichen Begutachtung kann der Verkäufer vom Käufer nicht verlangen, die Kosten der fachlichen Begutachtung der Waren oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der fachlichen Begutachtung der Ware zu tragen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher – Käufer eine Kopie der fachlichen Begutachtung, die die Ablehnung der Reklamation begründet, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Reklamation zu übermitteln.

2.20. Wenn der Käufer die Reklamation des Produkts nach Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags geltend gemacht hat und der Verkäufer diese abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Dokument über die Reklamationsbearbeitung anzugeben, an wen der Käufer die Ware zur fachlichen Begutachtung schicken kann. Sendet der Käufer die Ware zur fachlichen Begutachtung an die im Dokument über die Reklamationsbearbeitung genannte Person, gehen die Kosten für die fachliche Begutachtung der Ware sowie alle anderen damit verbundenen zweckmäßig aufgewendeten Kosten, ungeachtet des Ergebnisses der fachlichen Begutachtung zu Lasten des Verkäufers. Kann der Käufer durch die fachliche Begutachtung die Haftung des Verkäufers für den beanstandeten Mangel der Ware nachweisem, kann er die Reklamation erneut geltend machen; die Gewährleistungsfrist ist während der fachlichen Begutachtung der Ware gehemmt. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation alle Kosten zu erstatten, die für die fachliche Begutachtung der Ware angefallen sind, sowie alle damit verbundenen, zweckmäßig aufgewendeten Kosten. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht abgelehnt werden.

2.21. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Haftung für Mängel, die ihm durch den Verkäufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurden, oder die er unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen der Kaufvertrag geschlossen wurde, hätte kennen müssen.

2.22. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel der Ware:

  1. a) wenn es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt, den der Käufer bei der Lieferung der Ware durch eine Prüfung der Sendung hätte feststellen können und den der Käufer dem Vertreter des Verkäufers nicht gemäß Ziffer 2.11. dieser Reklamationsordnung mitgeteilt hat,
  2. b) wenn der Käufer sein Recht auf Haftung des Verkäufers für Mängel der Ware nicht bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend macht,
  3. c) wenn es sich um eine durch den Käufer verursachte mechanische Beschädigung der Ware handelt,
  4. d) wenn der Mangel an der Ware durch die Verwendung der Ware unter Bedingungen verursacht wird, die hinsichtlich Intensität, Feuchtigkeit, chemischer und mechanischer Einflüsse nicht der natürlichen Umgebung der Ware entsprechen,
  5. e) wenn der Mangel an der Ware durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware verursacht wurde,
  6. f) wenn der Mangel an der Ware durch eine Nutzung verursacht wurde, die nicht den in den Unterlagen angegebenen Bedingungen oder den allgemeinen Grundsätzen einer normalen Nutzung der Ware entspricht,
  7. g) wenn der Mangel an der Ware durch einen Schaden an der Ware verursacht wird, der durch unabwendbare und/oder unvorhersehbare Ereignisse entstanden ist,
  8. h) wenn der Mangel der Ware durch zufällige Beschädigung und zufällige Verschlechterung verursacht wurde,
  9. i) wenn der Mangel an der Ware durch unsachgemäße Eingriffe, Wasserschäden, Feuer, statische oder Luftelektrizität oder andere höhere Gewalt verursacht wurde,

2.23. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu bearbeiten und das Reklamationsverfahren auf eine der folgenden Weisen zu beenden:

  1. a) Rückgabe der reparierten Ware,
  2. b) Umtausch der Ware,
  3. c) Rückerstattung des Kaufpreises,
  4. d) Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses auf den Warenpreis,
  5. e) schriftliche Aufforderung zur Übernahme der vom Verkäufer bestimmten Leistung,
  6. f) begründete Ablehnung der Beanstandung der Ware.

2.24. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer ein schriftliches Dokument über die Art und Weise der Festlegung der Reklamationsbearbeitung und über die Reklamationsbearbeitung spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation persönlich, durch einen Post- oder Kurierdienst oder einen Zustelldienst auszuhändigen. Der Verkäufer informiert den Käufer unmittelbar nach Abschluss des Reklamationsverfahrens telefonisch oder per E-Mail über das Ergebnis der Reklamation und gleichzeitig wird dem Käufer ein Nachweis über die Bearbeitung der Reklamation zusammen mit der Ware oder per E-Mail zugestellt.

2.25. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der der Käufer die Ware aufgrund der Garantiereparatur nicht nutzen konnte.

2.26. Im Fall des Umtauschs der Ware gegen neue Ware erhält der Käufer ein Dokument, auf dem die Informationen über den Umtausch der Ware angegeben sind, und allfällige weitere Beanstandungen werden auf der Grundlage des Kaufvertrags und dieses Reklamationsdokuments geltend gemacht. Im Fall des Umtauschs der Ware gegen neue Ware beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Erhalt der neuen Ware neu zu laufen, jedoch nur für die neue Ware.

2.27. Im Fall eines behebbaren Mangels wird die Reklamation in Abhängigkeit von der Entscheidung des Käufers gemäß Ziffer t 2.18. dieser Reklamationsordnung wie folgt geregelt:

  1. a) der Verkäufer sorgt für die Behebung des Mangels,
  2. b) der Verkäufer ersetzt die mangelhafte Ware.

2.28. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel und bestimmt der Käufer nicht unverzüglich gemäß Ziffer 2.18. dieser Reklamationsordnung, wie die Reklamation zu regeln ist, hat der Verkäufer die Reklamation durch Beseitigung des Mangels zu erledigen.

2.29. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht behoben werden kann, oder um einen wiederholt auftretenden behebbaren Mangel oder eine größere Anzahl verschiedener behebbarer Mängel, die eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mängelfrei verhindern, wird der Verkäufer je nach Entscheidung des Käufers gemäß Ziffer 2.18 dieser Reklamationsordnung die Reklamation auf folgende Weise regeln:

  1. a) Umtausch der Ware gegen andere Ware,
  2. b) kann der Verkäufer die Ware nicht umtauschen, wird er die Reklamation durch Rückerstattung des Kaufpreises für die Ware geregelt.

2.30. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht behoben werden kann, oder um einen wiederholt auftretenden behebbaren Mangel oder eine größere Anzahl verschiedener behebbarer Mängel, die eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mängelfrei verhindern, und bestimmt der Käufer nicht unverzüglich gemäß Ziffer 2.18. dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen, wie die Reklamation zu regeln ist, wird der Verkäufer die Reklamation durch Umtausch der Ware, und bei Nichtverfügbarkeit der Ware durch Rückerstattung des Kaufpreises für die Ware regeln.

2.31. Die Bearbeitung der Reklamation bezieht sich nur auf die in der Mängelrüge und in der Reklamationsbestätigung der Ware gemäß der Ziffern 2.16. und 2.17. dieser Reklamationsordnung aufgeführten Mängel.

2.32. Ein erneutes Auftreten eines behebbaren Mangels nach einer Reparatur liegt vor, wenn derselbe Mangel nach der ersten Reparatur der Sache noch mindestens zweimal auftritt.

2.33. Für Zwecke der Reklamation gilt eine Situation, in der mindestens drei verschiedene behebbare Mängel gleichzeitig auftreten, als mehrfache Anzahl behebbarer Mängel.

2.34. Das Recht des Käufers, einen Mangel an der Ware zu beanstanden, ist erschöpft, nachdem er sein Recht ausgeübt und den Verkäufer aufgefordert hat, den Mangel an der Ware gemäß Ziffer 2.4. dieser Reklamationsordnung zu beseitigen, und ungeachtet des Ergebnisses der Reklamation ist er nicht berechtigt, denselben einmaligen Mangel (nicht einen Mangel der gleichen Art) wiederholt zu beanstanden.

2.35. Die Bestimmungen dieser Reklamationsordnung gelten ausdrücklich nicht für Unternehmen, die nicht der Definition eines Verbrauchers im Sinne von Ziffer 1.2. dieser Reklamationsordnung entsprechen.

  1. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

3.1. Der Käufer – Verbraucher hat das Recht auf alternative Streitbeilegung laut dem Gesetz Nr. 391/2015 GBl. über die alternative Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten und über die Veränderung und Ergänzung einiger Gesetze.

3.2. Der Verbraucher hat das Recht, den Verkäufer um Abhilfe zu ersuchen, wenn er mit der Art und Weise, wie der Verkäufer seine Beanstandung geregelt hat, unzufrieden ist oder wenn er glaubt, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat. Wenn der Verkäufer diese Aufforderung ablehnt oder nicht innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Aufforderung antwortet, hat der Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung einer alternativen Streitbeilegung bei einer alternativen Streitbeilegungsstelle (im Folgenden ADR-Stelle) gemäß Gesetz 391/2015 GBl. einzureichen.

3.3. ADR-Stellen sind Behörden und befugte juristische Personen im Sinne von § 3 des Gesetzes 391/2015 GBl. Der Verbraucher kann den Antrag auf die in § 12 des Gesetzes Nr. 391/2015 GBl. festgelegte Weise einreichen, die Möglichkeit ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

3.4. Die alternative Streitbeilegung kann im Sinne von § 2 des genannten Gesetzes nur von einem Verbraucher – einer natürlichen Person in Anspruch genommen werden, die beim Abschluss und bei der Erfüllung eines Verbrauchervertrages nicht im Rahmen ihrer gewerblichen, beruflichen Tätigkeit oder Beschäftigung handelt.

3.5. Die alternative Streitbeilegung gilt nur für Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Verkäufer, die sich aus einem Verbrauchervertrag ergeben oder damit zusammenhängen.

3.6. Die alternative Streitbeilegung findet auf Streitigkeiten, deren Streitwert € 20 nicht übersteigt, keine Anwendung.

3.7. Die ADR-Stelle kann vom Verbraucher eine Gebühr für die Einleitung einer alternativen Streitbeilegung in Höhe von maximal € 5 einschließlich Mehrwertsteuer verlangen. Die alternative Streitbeilegung durch ADR-Stellen ist kostenlos (die Durchführung des Verfahrens selbst). Andere Zahlungen, wie die Gebühr für die Einleitung einer alternativen Streitbeilegung und die Zahlung nach § 10 Abs. 4 des genannten Gesetzes (Bezahlung der Sachkosten für die Anfertigung von Kopien, die Beschaffung von dauerhaften Datenträgern und den Versand von dauerhaften Datenträgern) dürfen von der ADR-Stelle nicht verlangt werden.

  1. REKLAMATIONSORDNUNG EINES KÄUFERS, DER EIN UNTERNEHMER (KEIN VERBRAUCHER) IST

4.1. Die Reklamationsordnung für einen Käufer – Unternehmer regeln die gesetzlichen Bestimmungen laut Handelsgesetzbuch (§ 422 ff. – Warenmängel).

Diese Reklamationsordnung gilt in der auf der Website des Verkäufers – ProfiDENT s.r.o. (www.splashbrush.sk)veröffentlichten Fassung.

Diese Fassung der Reklamationsordnung gilt ab dem 01.01. 2021.

Version des Dokuments: RP-01/2021